Bildungsurlaub – Das steht Arbeitnehmern zu Weiterbildungen, Seminare und Workshops helfen, zusätzliche Qualifikationen zu erlangen und sich so beruflich weiterzuentwickeln. Foto: Pexels

Keine Zeit für Weiterbildung? Ganz im Gegenteil. Mit dem Bildungsurlaub können Arbeitnehmer sich in fast allen Bundesländern jährlich bezahlten Urlaub für Weiterbildungen, Seminare und Co. nehmen.

In Kürze:

  • Den Bildungsurlaub gibt es in fast allen Bundesländern.
  • Arbeitnehmer können sich im Schnitt fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr nehmen.
  • Der VKD bietet Seminare an, die mit dem Bildungsurlaub besucht werden können.

Auf der Karriereleiter nach oben steigen? Weiterbildungen, Seminare und Workshops helfen, zusätzliche Qualifikationen zu erlangen und sich so beruflich weiterzuentwickeln. Doch solche Weiterbildungen finden oft unter der Woche statt. Müssen Arbeitnehmer sich also Urlaub nehmen, um sich weiterzubilden? Ja und nein. Der Bildungsurlaub, auch „Bildungsfreistellung“ oder „Bildungszeit“ genannt, ist speziell für solche Zwecke gedacht. Er ermöglicht Arbeitnehmern eine begrenzte Freistellung von ihrer Arbeitszeit für kulturelle oder berufliche Weiterbildung. Während dieser Zeit werden Arbeitnehmer weiterhin vergütet.

Der Bildungsurlaub ist für jedes Bundesland einzeln geregelt. Meist können Arbeitnehmer fünf Tage pro Jahr oder zehn Tage in zwei aufeinander folgenden Jahren Bildungsurlaub beantragen. Die vergütete Bildungszeit kann derzeit in 14 der 16 Bundesländer genommen werden – Ausnahmen bilden Bayern und Sachsen. Hier gibt es eine solche Regelung bisher nicht. Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer, der in einem Bundesland mit entsprechender gesetzlicher Regelung arbeitet – ausschlaggebend ist hier der Standort des Arbeitsplatzes – oder dessen Anspruch auf Bildungsurlaub tariflich oder arbeitsvertraglich geregelt ist, Bildungsurlaub beanspruchen. Der Urlaub kann auch für Arbeitslose und Teilzeitbeschäftigte in bestimmten Bundesländern geltend gemacht werden. Den Arbeitgeber muss der Angestellte in der Regel sechs Wochen vorher über die gewünschte Freistellung informieren.

Wie die Regelungen der einzelnen Bundesländer zum Bildungsurlaub aussehen, wie er beantragt werden kann, und wie viele Tage es genau gibt, kann man in der Länderübersicht der Seite InfoWeb Weiterbildung nachlesen. Außerdem bietet der Weiterbildungsguide der Stiftung Warentest einen Überblick über die Bildungsurlaubsregeln jedes Bundeslandes.

Auch der VKD bietet ein Seminar an, das als Weiterbildung über den Bildungsurlaub besucht werden kann. Die Kombination aus dem Vorbereitungskurs und dem Vollzeitlehrgang „Diätetisch geschulter Koch“ des VKD kann über den Bildungsurlaub abgedeckt werden. Mehr dazu im VKD-Shop. Bei Fragen zum Seminar können Sie sich auch an Angelika Kramer wenden.

 


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