Eigenanteil bei Beratungskosten bis 4000 Euro entfällt Beratungsgespräche im Rahmen von Corona erhalten jetzt höhere Zuschüsse. Foto: Pixabay

Gute Nachrichten für alle, die jetzt beratende Unterstützung brauchen: Die Richtlinie zur „Förderung unternehmerischen Know-hows“ wurde nun so modifiziert, dass Beratungssuchende einen höheren Zuschuss auf die Beratungskosten erhalten.

Update vom 26 Mai 2020: Die Förderung aus dem Corona-Sondermodul wurde wegen zu hoher Nachfrage vorzeitig eingestellt. Mehr Infos dazu hier.

Kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise eine Beratung in Anspruch nehmen wollen, bekommen jetzt einen kräftigen Zuschuss und müssen nichts dazu bezahlen, wenn die Kosten unter 4000 Euro bleiben. Anspruch darauf haben auch Freiberufler, wenn sie selbst nicht beratend tätig sind. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das immer schon Beratungen gefördert hat, tut dies ab sofort mit bis zu 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Der Beschluss gilt seit Freitag (3. April 2020). Nicht bezuschusst werden Gründungsberatungen von Betrieben, die vor oder mitten in der Gründung stehen. Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (EFS) der Europäischen Union kofinanziert.

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„Wichtig ist, dass der jeweilige Berater beim BAFA gelistet ist.“
Maria-Luise Gerber, Gründerin und Geschäftsführerin von hogaQ. Foto: hogaQ

Schnelle unbürokratische Hilfe

Die Beratung kann die Neukonzeptionierung oder Marketingmaßnahmen ebenso betreffen wie die Aufbereitung der Zahlen für die Bank. „Wichtig ist, dass der jeweilige Berater beim BAFA gelistet ist und eine entsprechende Qualifikation sowie Nähe zur Branche nachweisen kann“, betont Maria-Luise Gerber vom Berater-Netzwerk hogaQ. Mit heute 30 Beratern gehört das 2016 gegründete Netzwerk inzwischen zu den größten Unternehmensberatungen für die Hotellerie und Gastronomie in Deutschland und wurde nun in der Gesamtheit beim BAFA gelistet. „Die geplante Beratungsmaßnahme muss, so wie bisher auch, beim BAFA beantragt und bewilligt werden. Das bisher übliche Vorgespräch kann entfallen“, erklärt Maria-Luise Gerber weiter. „Neu ist außerdem, dass der Berater direkt mit dem BAFA abrechnet. Bislang hatte der Kunde ja immer einen Eigenanteil und musste die Rechnungssumme vorstrecken.“ Die modifizierte Richtlinie ist vorläufig bis zum Ende dieses Jahres gültig.

Das Förderprogramm versteht sich als „schnelle und unbürokratische finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme einer Unternehmensberatung“, so steht es auch in der Online-Beschreibung. Das BAFA bittet darin um Nachsicht, dass derzeit nicht alle schriftlichen Rückfragen beantwortet werden könnten, endet aber mit einem um so positiveren Hinweis: „Den Fokus unserer Arbeit setzen wir momentan auf die Bearbeitung Ihrer Anträge und deren schnellen Auszahlung.“

Merkblatt mit Antragsstellung zum Download

BAFA-Quelle


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