Ramadan – Tipps für Arbeitgeber Während des Ramadan essen und trinken gläubige Muslime von Sonnenauf- bis -untergang nichts. Dem kommt im Hinblick auf den Arbeitsplatz eine große Bedeutung zu. Foto: Pexels.com

Tausende Muslime arbeiten in deutschen Küchen. Am 16. Mai beginnt für sie der Fastenmonat Ramadan. Das hat auch einen Einfluss auf die Arbeitsorganisation in den Betrieben. Von Arbeitgebern, Kollegen, aber auch Muslimen selbst ist ein verantwortungsvoller Umgang gefordert.

Für über vier Millionen Muslime in Deutschland gelten ab dem 16. Mai die Regeln des Fastenmonats Ramadan. Religion ist zwar in erster Linie Privatsache. Doch bestimmte Aspekte des gelebten Glaubens erfordern die Aufmerksamkeit von Führungskräften in den Betrieben. Und das hat auch etwas mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu tun. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hin.

Auslegung und Ausübung der islamischen Glaubensregeln sind zwar individuell unterschiedlich. Von Sonnenauf- bis -untergang weder zu essen noch zu trinken, kommt aber im Hinblick auf den Arbeitsplatz große Bedeutung zu. Denn nicht nur bei schwerer körperlicher Arbeit kann an warmen Tagen vor allem die reduzierte Flüssigkeitsaufnahme zu verringerter Belastbarkeit, schnellerer Ermüdung, Konzentrations- und Kreislaufstörungen führen. So berichten diverse wissenschaftliche Untersuchungen beispielsweise von der dramatischen Zunahme der Straßenverkehrsunfälle in muslimischen Ländern während des Ramadan.

Unternehmer, Führungskräfte, Kollegen und besonders alle mit der Arbeitssicherheit im Betrieb Betrauten sind also gefordert, sich hinsichtlich der Arbeitsorganisation auf die Aspekte des gelebten Glaubens ihrer muslimischen Mitarbeiter und Kollegen einzustellen und, wie Muslime selbst auch, verantwortungsvoll damit umzugehen. Erleichtert wird das durch die Kenntnis der entsprechenden Regeln des Ramadan, das Wissen um eventuell auftretende Veränderungen und eine erhöhte Sensibilität gegenüber den muslimischen Mitarbeitern.

Aber ganz gleich welche Maßnahmen ein Unternehmen bei der Schichteinteilung, den Pausenregelungen oder der Urlaubsplanung ergreift, um seine muslimischen Beschäftigten in der Ausübung ihres Glaubens zu unterstützen, gelten von Seiten der gesetzlichen Unfallversicherung während des Ramadan dieselben rechtlichen Grundlagen wie für den Rest des Jahres.

Zahlreiche Beispiele und Ideen zur Vereinbarkeit von Arbeit und Ramadan bietet die Broschüre „Gesund arbeiten während des Ramadans“ der Initiative Gesundheit und Arbeit.


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