Netiquette: erst denken, dann posten Das Netz ist kein rechtsfreier Raum. Auch hier sollte ein respektvoller Umgangston gepflegt werden.

Ein respektvoller Umgangston auf Social Media ist in der „Netiquette“ vieler Pages gewünscht, in den Regeln der Plattform vorgeschrieben und auch im Gesetz verankert. In diesem Beitrag von „Respekt? Die Basis!“ zeigen wir, worauf Köchinnen und Köche beim Kommentieren und Posten in den sozialen Medien achten müssen.

Man sieht einen Post auf Social Media, ärgert sich und schwuppsschon sind die Finger schneller als sie sein sollten. Ein beleidigender Kommentar mag dem persönlichen Ärger Luft machenoft ist er aber verletzend und unter Umständen sogar strafbar. Denn: Das Netz ist kein rechtsfreier Raum. Auf Social Media gibt es viele ProfileSeiten und Gruppen für die Kochbranche. Zahlreiche Köchinnen und Köche sind fleißig dabeidort Beiträge zu likenzu kommentieren oder selbst zu posten.  Dass dabei ein respektvoller Umgangston Pflicht ist und Beleidigungen keinen Platz haben, ist gleich dreifach festgelegt: in der Netiquette, den Regeln der Plattform sowie im Gesetz.  

Netiquette meint Regeln, die einzelne Seiten oder Gruppen für den Online-Umgangston in Posts und Kommentaren individuell festlegen. Auch wir haben auf der Facebook-Seite des VKD eine solche Netiquette festgelegt. Kommentare zu unseren Beiträgen sollten stets überlegt, konstruktiv und anregend gestaltet sein heißt es darin zum Beispiel. Außerdem legen wir Wert darauf, dass der Umgang miteinander offen, freundlich und respektvoll und auch anderen Meinungen gegenüber tolerant istNeben diesen individuellen Netiquetten gelten auch übergreifende Regelungen der jeweiligen Plattform. Facebook hat hierfür zum Beispiel in seineGemeinschaftsstandards festgelegt, welche Inhalte verboten sind. Dazu gehören unter anderem diskrimierende oder sexualisierende Aussagen oder Drohungen.  

Wo die Meinungsfreiheit aufhört 

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.” Mit diesem Satz ist die Meinungsfreiheit im Grundgesetz verankert, das gilt selbstverständlich auch auf Social Media. Doch die Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen – und zwar da, wo sie die allgemeinen Gesetze, die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend oder das Recht der persönlichen Ehre bricht. Das bedeutet: Meinung frei äußernja, andere dabei beleidigen, nein.  

So sind üble Nachrede, Schmähkritik und falsche Tatsachenbehauptung nicht in die Meinungsfreiheit eingeschlossensondern sowohl im Netz als auch in der realen Welt verboten. Köchinnen und Köche können also in der (digitalen) Welt ihre Meinung kundtun, durchaus kritisch oder kontrovers, aber keinesfalls diskriminierend oder unwahr in Bezug auf Privatpersonen, Institutionen oder Unternehmen. Falls doch, machen sie sich unter Umständen strafbar und können strafrechtlich belangt werden. Sollten Nutzer einmal selbst von beleidigenden Posts oder Kommentaren betroffen sein, ist eine Meldung bei der jeweiligen Plattform angezeigt, um gegebenenfalls Posts oder Kommentare löschen und Benutzer blockieren zu lassen. Im schlimmsten Fall kann ein Anwalt im Medienrecht zu Rate gezogen werden.  

Gut beraten ist, wer sich online so verhält, wier oder sie auch im realen Leben behandelt werden möchteIm Sinne des Gesetzes und aus gegenseitigem Respekt. Grundsätzlich gilt: erst lesen und denken, dann klicken und posten. 

Respekt? Die Basis!


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