Was geschah – und wie es weitergeht: Antworten zur (außerordentlichen) MV

Seit der abgesagten außerordentliche Mitgliederversammlung (MV) haben sich viele Mitglieder per E-Mail und über Social Media zu Wort gemeldet und Fragen gestellt: zum Ablauf, zu den Hintergründen – und zum weiteren Vorgehen, insbesondere in Bezug auf die Satzungsabstimmung und die kommende ordentliche MV. Wir haben die häufigsten Rückfragen gesammelt und beantworten sie hier kompakt und transparent.

Warum konnte ich mich nicht im Abstimmungs-Tool einloggen? Gab es keine Tests?

Im Vorfeld fanden mehrere technische Tests statt. Kurz vor Beginn der Veranstaltung stellte sich jedoch heraus, dass beim Druck für den postalischen Versand die Kombination der Zugangsdaten aus Mitgliedsnummer und Passwort vertauscht wurde. Daher war ein Login nicht möglich. Die Software selbst war funktionstüchtig.


Warum musste die außerordentliche MV abgebrochen werden?  

Trotz intensiver Bemühungen unseres Teams, kurzfristig korrekte Zugangsdaten bereitzustellen, konnten wir nicht sicherstellen, dass alle Mitglieder ihr Stimmrecht wahrnehmen können. In Abstimmung mit dem Gesamtvorstand und unserer Notarin mussten wir die Veranstaltung schweren Herzens abbrechen.


Welche Konsequenzen zieht der VKD daraus? 

Die Verantwortung für die entstandene Situation liegt selbstverständlich auf unserer Seite. Wir nehmen die Situation sehr ernst und prüfen alle internen und externen Abläufe, um solche Fehler künftig zu vermeiden.


Entstand ein großer finanzieller Schaden? 

Nein. Digitale und hybride Formate sind zwar grundsätzlich kostenintensiv, aber in Absprache mit der Softwarefirma und dem Versanddienstleister konnten wir die anfallenden Kosten auf ein Minimum reduzieren.


Warum ist bei Abstimmungen über Satzungsänderungen keine Briefwahl möglich? 

Die seit 2017 gültige VKD-Satzung unterscheidet klar zwischen der Wahl des VKD-Präsidiums und Abstimmungen über eine Satzungsänderung. Das eine ist die Bestimmung der Personen, die in unterschiedlichen Funktionen ehrenamtlich für die Mitglieder tätig sind, das andere betrifft die Veränderung des rechtlichen Rahmens des VKD. 

  • Präsidiumswahl: Onlinewahl, auch per Briefwahl möglich
    Die Präsidiumswahl findet außerhalb einer Mitgliederversammlung als Online-Wahl statt (§12, Abs. 1). Wem die digitale Stimmabgabe nicht möglich ist, kann bis zu zwei Monate vor dem Wahltag bei der Geschäftsstelle eine Briefwahl beantragen (§12, Abs. 4). Das Wahllokal öffnet einen Tag.  
  • Satzungsänderung: Vor-Ort-Abstimmung, nicht als Briefabstimmung möglich
    Über Anträge wie Satzungsänderungen stimmen Mitglieder ausschließlich in Anwesenheit auf der Mitgliederversammlung ab. Eine Briefwahl ist hierbei ausdrücklich ausgeschlossen (§11, Abs. 6). Für Satzungsänderungen ist eine Stimmmehrheit von 2/3 der anwesenden Stimmen nötig (§11, Abs. 7), gleiches gilt für außerordentliche MVs. MVs finden üblicherweise in Präsenz statt, das hybride Format war ein zusätzliches Angebot des VKD und ist nicht satzungspflichtig. Eine 24-stündige Abstimmungsphase wie bei der Präsidiumswahl ist satzungsrechtlich bei Anträgen nicht vorgesehen. 

Diese Regelungen wurden 2017 von den Delegierten aller Zweigvereine mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit beschlossen und als sinnvoll erachtet. Zusätzlich wurde dieser Ablauf über ein Jahr hinweg regelmäßig und transparent durch die Geschäftsstelle kommuniziert.


Wie geht es jetzt weiter? 

Die Antragsteller von A und B möchten sich zusammen an „den Tisch“ setzen und über die Stärken, Schwächen und Schnittmengen der beiden Anträge intensiv beraten. Das Ergebnis und die finalen Anträge werden im Juli online sowie im Magazin KÜCHE veröffentlicht. Mitglieder können darüber dann im Rahmen der 22. ordentlichen Mitgliederversammlung abstimmen.


Muss ich in Präsenz teilnehmen, um abzustimmen? 

Nein. Die 22. ordentliche MV findet am 27. September im Scandic Hotel Frankfurt Museumsufer statt, alle Mitglieder sind herzlich willkommen. Die Veranstaltung ist hybrid, die Abstimmung über die Satzung bleibt also online möglich – ein zeitgemäßes zusätzliches Angebot des VKD.


Hinweis zum Schluss 

Die VKD-Satzung ist unser rechtlicher Rahmen und öffentlich einsehbar unter www.vkd.com/mitgliedschaft/satzung. Bei Fragen oder Unklarheiten wendet euch bitte an die Geschäftsstelle oder ein Mitglied des Gesamtvorstands – wir erklären euch gerne, was möglich ist und was nicht.   


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