Selbstständigkeit in der Gastronomie leicht gemacht Foto: [Natee Meepian]/Adobe Stock

Schankerlaubnis, Lebensmittelkontrolle, Arbeitsverträge – für Gastronomen mit eigenem Gewerbe ist es wichtig, juristische Fragen zur Selbstständigkeit in der Gastronomie zu klären. Das VKD-Seminar „Recht im Gastgewerbe“ bietet einen Überblick an.

Anna Häuser

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Foto: Referent Daniel Heumann

Schankerlaubnis, Lebensmittelkontrolle, Arbeitsverträge – Gastronomen, die ein eigenes Gewerbe haben, müssen einen genauen Überblick über die juristischen Fragen zur Selbstständigkeit in der Gastronomie behalten. „Das ist gar nicht so leicht“, weiß Daniel Heumann, Rechtsanwalt mit Schwerpunkten im Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im gewerblichen Rechtsschutz. „Hier müssen nämlich eine ganze Menge Aspekte beachtet werden.“ Der Rechtsanwalt berät eine Vielzahl unterschiedlicher gastronomischer Start-ups und Gründer – vom Food Truck über Onlineangebote bis hin zu klassischen Restauranteröffnungen ist alles mit dabei. Auch wenn seine Mandanten sehr unterschiedlich sind, beschäftigen sie doch die gleichen Fragestellungen. „In der Gründung haben Gastronomen meistens steuerliche Fragen. Danach sind es hauptsächlich Fragen zu Auflagen von Ordnung- und Gesundheitsamt“, so Heumann.

Der Verband der Köche Deutschlands e. V. möchte selbstständige Gastronomen oder solche, die es werden möchten, bei diesen Fragen unterstützen und bietet deshalb das Seminar „Recht im Gastgewerbe“ an – mit Daniel Heumann als Referenten. „Wir werden klassisch über die Haftung im Gastronomievertrag gegenüber dem Gast sprechen“, erzählt der Rechtsanwalt. Aber auch steuerliche Aspekte sowie öffentlich-rechtliche Themen wie die Schankerlaubnis und der Bewirtungsvertrag werden besprochen. Fokus werden auch die Auflagen von Ordnungs- und Gesundheitsamt sein – denn hier gibt es öfter Probleme, als man vielleicht glauben mag. „Es kommt regelmäßig vor, dass das Ordnungsamt dem Gastronom Auflagen auferlegt, die eigentlich der Vermieter erfüllen müsste, oder das Gesundheitsamt Dinge verlangt, die in keiner Verordnung festgelegt sind“, erklärt Heumann. Im Seminar klärt er die Teilnehmer über ihre Rechte auf.


Das Seminar „Recht im Gastgewerbe“ findet jeweils am 27. Januar und am 12. Oktober 2020 in Recklinghausen statt. Der Seminarpreis liegt bei 240 Euro, VKD-Mitglieder zahlen nur 216 Euro pro Person. Zur Anmeldung geht es hier.  Weitere Seminare finden Sie im aktuellen Seminarplan unter oder hier.


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