Ausbildungsstart, und nun? Foto: VKD

Zu Beginn der Ausbildung ergeben sich viele Fragen. Hier gibt’s die Antworten.

Am 1. August beginnt für viele Jugendliche das neue Ausbildungsjahr, für andere geht es etwas später los. Gerade zu Beginn der Ausbildung stellen sich viele Fragen: Was ist beim Ausbildungsvertrag zu beachten? Wer regelt, wann und wo ich arbeiten muss? Sind Überstunden erlaubt? Und was ist, wenn es einfach nicht passt – kann ich dann den Ausbildungsplatz wechseln? Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat die wichtigsten Fragen beantwortet.

Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Was gilt es beim Abschluss des Ausbildungsvertrages zu beachten?

  • Ausbildungsvertrag muss noch vor Beginn der Ausbildung schriftlich geschlossen werden
  • Azubi und Ausbilder müssen den Vertrag unterschreiben
  • bei minderjährigen Azubis müssen zusätzlich die gesetzlichen Vertreter – in der Regel die Eltern – unterschreiben
  • Betrieb und Azubi bekommen je ein Exemplar
  • regelt die wichtigsten Punkte, z.B. die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung, der Ausbildungsort und die Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, die Dauer der täglichen Arbeitszeit/der Probezeit, die Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung, Kündigungsbedingungen, allgemeiner Hinweis auf die geltenden Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
  • Wichtig: Vertrag vor der Unterzeichnung gut durchlesen und bei Unklarheiten sofort nachfragen oder den Vertrag prüfen lassen. Für VKD-Mitglieder übernimmt dies ein Anwalt kostenlos.

Was bedeutet die Probezeit?

  • dauert ein bis maximal vier Monate
  • dient zum gegenseitigen Kennenlernen
  • Während dieser Zeit können sowohl Azubi als auch Betrieb von heute auf morgen und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis kündigen. Aber: Die Kündigung muss trotzdem schriftlich erfolgen.

Können Azubis den Ausbildungsplatz wechseln?

  • Azubis können kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit dem Betrieb vereinbaren und ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen.
  • Ist der Betrieb nicht mit dem Weggang einverstanden, brauchen Azubis einen gravierenden Grund für eine fristlose Kündigung.
  • Azubis sollten erst kündigen, wenn sie einen neuen Betrieb gefunden haben, der sie übernimmt.

Müssen Azubis Überstunden machen?

  • Überstunden sind in der Ausbildung eigentlich nicht vorgesehen
  • Bei Überstunden müssen Arbeitgeber die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes einhalten.
  • Alle Überstunden müssen den Azubis mit entsprechendem Überstundenzuschlag bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.

Wann dürfen Azubis in Urlaub gehen?

  • Der Urlaubsanspruch pro Jahr wird im Ausbildungsvertrag geregelt.
  • Azubis dürfen ihren Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen, mindestens zwei Wochen des Urlaubs müssen Arbeitgeber am Stück gewähren.
  • Frühzeitig einen schriftlichen Urlaubsantrag stellen, der Arbeitgeber muss dann innerhalb eines Monats darauf reagieren.

Wie viel Ausbildungsvergütung steht Azubis zu?

  • Ausbildungsvergütung ist für viele Azubis in Tarifverträgen festgelegt
  • Wenn kein Tarifvertrag Anwendung findet, muss die Vergütung angemessen sein. Azubis in einer normalen dualen Ausbildung haben deshalb auf jeden Fall Anspruch auf mindestens 80 Prozent, Azubis in einer überbetrieblichen Ausbildung auf 55 Prozent der üblichen tariflichen Vergütung.

Wie reagieren Azubis bei einer Abmahnung?

  • Mit einer Abmahnung gibt der Ausbilder dem Azubi zu verstehen, dass er mit der Leistung oder dem Verhalten nicht zufrieden ist.
  • Der Kündigung eines Azubis müssen mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen.
  • Den Inhalt der Abmahnungen genau prüfen und bei einer unberechtigten Abmahnung eine Gegendarstellung verfassen. Außerdem den Betriebsrat einschalten oder die Erstberatung durch einen VKD-Anwalt in Anspruch nehmen – für VKD-Mitglieder kostenlos.

Welche finanziellen Hilfen gibt es?

  • Berufsausbildungshilfe der Arbeitsagentur
  • Eltern von Azubis unter 25 Jahren erhalten außerdem weiterhin Kindergeld, solange ihr Kind eine Ausbildung absolviert. Wenn der Azubi nicht mehr zu Hause wohnt und den Eltern keine Kosten durch ihn entstehen, müssen die Eltern ihm das Kindergeld auszahlen.

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