Mehr Verbraucherschutz in der Ernährungsberatung gefordert Der Koordinierungskreis will sich für mehr Verbraucherschutz einsetzen. Foto: DGE

Der VKD ist Mitglied im Koordinierungskreis „Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung“. Dieser legt nun seinen besonderen Fokus auch auf den Verbraucherschutz in der Ernährungsberatung.

Der Koordinierungskreis „Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung“, in dem auch der VKD Mitglied ist definiert die Qualität für Ernährungsberatung und -bildung. Nun formierte er sich neu und aktualisierte seine Rahmenvereinbarung, die für mehr Transparenz und Schutz der Verbraucher sorgt.

„Unser gemeinsames Ziel ist, die Qualität in der Ernährungsberatung zu sichern und Verbraucher bei ihrer Suche nach einer Ernährungsfachkraft zu unter­stützen. Denn die Bezeichnung Ernährungsberater ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt,“ sagte DGE-Geschäftsführerin Dr. Kiran Virmani in ihrer Funktion als neue Sprecherin des Koordinierungskreises. „Das macht es schwierig, seriöse von unseriösen Angeboten in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung voneinander zu unterscheiden. Die Qualifikation der Ernährungsfachkraft ist ein wesentliches Kriterium für eine bestmögliche Beratung.“

„Ernährungsfachkräfte wie Diätassistenten werden über drei Jahre mit mehr als 4.000 Unterrichtsstunden theoretisch und praktisch ausgebildet. Im Gegensatz dazu beinhalten Fortbildungen für Interessierte ohne spezifische Grund­qualifikation zum Ernährungsberater, Ernährungscoach oder Gesundheits­berater nur einige Tage oder Wochen. Auch mehrmonatige Fernkurse mit etwa 500 Stunden bieten keine umfassende Ausbildung“, erklärte Virmani.

Mit dem Verband für Ernährung und Diätetik (VFED) und der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) haben sich dem Koordinierungs­kreis zwei neue Mitglieder angeschlossen. Das Gremium setzt sich nun aus zwölf Institutionen verschiedener Fachgebiete – Berufsverbände wie dem VKD, Fachgesellschaften, Fort­bildungs­träger und Verbraucherschutzorganisationen – zusammen.

Aktualisierte Rahmenvereinbarung veröffentlicht

Die Rahmenvereinbarung des Koordinierungskreises, die Standards für die Qualitätssicherung und den Verbraucherschutz in der Ernährungsberatung beinhaltet, wurde am 29. April 2019 aktualisiert veröffentlicht. Sie definiert die Anforderungen an Fachkräfte, die Ernährungsberatung bzw. -therapie sowie Maßnahmen der Ernährungsbildung durchführen. Für die primärpräventive Ernährungsberatung kommen beispielsweise folgende Berufsgruppen in Frage: Diätassistenten, Ernährungsmediziner und Absolventen eines Studiums der Oecotrophologie, Ernährungswissenschaften oder eines fachverwandten Studien­ganges entsprechend der DGE-Zulassungskriterien.

Eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung erachtet der Koordinierungskreis für die anspruchsvollen Tätigkeitsbereiche der Ernährungsberatung als zwingend notwendig. Er fordert zudem, dass Maßnahmen der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung frei von Produktwerbung und/oder Produktverkauf sein müssen.

Bundesweite Adressen von Fachkräften und Angaben zu ihren Beratungs­schwerpunkten sowie Checklisten zu einer produktneutralen Beratung finden Interessierte über www.wegweiser-ernaehrungsberatung.de.

Die neuen Rahmenvereinbarung können sie hier herunterladen:

PDF Rahmenvereinbarung


Nichts mehr verpassen: Der VKD-Newsletter informiert Sie stets über Neuigkeiten in der Köche-Welt.

Zur Anmeldung

Suchen Sie etwas Bestimmtes? Hier können Sie unsere Seite durchsuchen.