22. ordentliche Mitgliederversammlung
27. September 2025
Am 27. September 2025 fand die 22. ordentliche Mitgliederversammlung (MV) des Verbands der Köche Deutschlands e. V. (VKD) im hybriden Format statt. Mitglieder konnten vor Ort im Scandic Hotel Museumsufer in Frankfurt am Main teilnehmen oder via Livestream zuschauen. Im Vorfeld der MV konnten Mitglieder an der Präsidiumswahl am 5. September teilnehmen. Die beiden Kandidaten Joachim Elflein und Thorben Grübnau bilden ab sofort das neue Präsidium des VKD. Im Rahmen der MV wurde unter anderem digital über eine Satzungsänderung abgestimmt. Die notwendige Mehrheit wurde nicht erreicht, die aktuelle Satzung bleibt unverändert bestehen.
Vier Jahre Verbandsarbeit
Informationen und Impressionen: Im Rahmen der Mitgliederversammlung hat der VKD einen Geschäftsbericht über die vergangene Amtsperiode veröffentlicht, der auf der Website zum Download bereitsteht.
Neben Veranstaltungen und Projekten können sich VKD-Mitglieder außerdem im Mitgliederbereich online über Verbandszahlen und Statistiken informieren.
Geschäftsbericht und Statistiken 2021-2025 im Mitgliederbereich
Antrag auf Satzungsänderung
Antragsteller: Gesamtvorstand des VKD gemeinsam mit Karl Haaf und Johann Grassmugg
Zu den Organen des VKD gehören neben der Mitgliederversammlung der ehrenamtliche Präsidialrat und die hauptamtliche Geschäftsführung.
Der Präsidialrat setzt sich zusammen aus:
- den neun Landesverbandsvorsitzenden
- bis zu vier weiteren Mitgliedern, die von den Landesverbandsvorsitzenden in den Präsidialrat berufen werden können. Dabei kann es sich um ordentliche oder außerordentliche Mitglieder sowie um externe Fachpersonen handeln. Diese sollen insbesondere zur Vernetzung und strategischen Weiterentwicklung des Verbandes beitragen.
- Aus diesem Kreis wählen die Mitglieder des Verbandes den Präsidenten und die drei Vizepräsidenten.
- Die Gesamtzahl der Mitglieder des Präsidialrates ist auf maximal 13 begrenzt.
Wer wird wie gewählt?
- Im Rahmen der Frühjahrstagungen wählen die VKD-Mitglieder ihren jeweiligen Landesverbandsvorsitzenden. Diese sind automatisch Mitglieder des Präsidialrats, der durch vier weitere „Externe“ ergänzt werden kann.
- Im Frühjahr – nach den Wahlen in den Landesverbänden und vor der Mitgliederversammlung – schlagen die Mitglieder des Präsidialrates schriftlich vor, wer für das Amt des Präsidenten oder der Vizepräsidenten kandidieren möchte. Die Kandidaten müssen aus dem Kreis der 13 Personen stammen, die zu diesem Zeitpunkt im Präsidialrat sind.
- In einer Online-Wahl wählen alle VKD-Mitglieder aus den Kandidaten Präsident und Vizepräsidenten für eine Amtszeit von vier Jahren.
Wer darf kandidieren?
- Präsident: Jedes ordentliche Mitglied im Präsidialrat
- Vizepräsident: Jedes Mitglied im Präsidialrat
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Wahlberechtigte Mitglieder können am 27. September im Rahmen der MV online über die Änderung abstimmen. Den Link zum Abstimmungs-Tool findet ihr rechtzeitig vorab auf dieser Seite. Die persönlichen Zugangsdaten haben stimmberechtigte Mitglieder per Post oder E-Mail erhalten.
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Warum ist bei Abstimmungen über Satzungsänderungen keine Briefwahl möglich?
Die seit 2017 gültige VKD-Satzung unterscheidet klar zwischen der Wahl des VKD-Präsidiums und Abstimmungen über eine Satzungsänderung. Das eine ist die Bestimmung der Personen, die in unterschiedlichen Funktionen ehrenamtlich für die Mitglieder tätig sind, das andere betrifft die Veränderung des rechtlichen Rahmens des VKD.
- Präsidiumswahl: Onlinewahl, auch per Briefwahl möglich
Die Präsidiumswahl findet außerhalb einer Mitgliederversammlung als Online-Wahl statt (§12, Abs. 1). Wem die digitale Stimmabgabe nicht möglich ist, kann bis zu zwei Monate vor dem Wahltag bei der Geschäftsstelle eine Briefwahl beantragen (§12, Abs. 4). Das Wahllokal öffnet einen Tag. - Satzungsänderung: Vor-Ort-Abstimmung, nicht als Briefabstimmung möglich
Über Anträge wie Satzungsänderungen stimmen Mitglieder ausschließlich in Anwesenheit auf der Mitgliederversammlung ab. Eine Briefwahl ist hierbei ausdrücklich ausgeschlossen (§11, Abs. 6). Für Satzungsänderungen ist eine Stimmmehrheit von 2/3 der anwesenden Stimmen nötig (§11, Abs. 7), gleiches gilt für außerordentliche MVs. MVs finden üblicherweise in Präsenz statt, das hybride Format war ein zusätzliches Angebot des VKD und ist nicht satzungspflichtig. Eine 24-stündige Abstimmungsphase wie bei der Präsidiumswahl ist satzungsrechtlich bei Anträgen nicht vorgesehen.
Diese Regelungen wurden 2017 von den Delegierten aller Zweigvereine mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit beschlossen und als sinnvoll erachtet. Zusätzlich wurde dieser Ablauf über ein Jahr hinweg regelmäßig und transparent durch die Geschäftsstelle kommuniziert.
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