Kennzeichnung von Lebensmitteln bei losem Verkauf

Allergene und Zusatzstoffe muss jede/r Lebensmittelunternehmer:in kennzeichnen, der/die regelmäßig Lebensmittel als lose Ware an Endverbraucher:innen oder als Anbieter:innen von Gemeinschaftsverpflegungen (Restaurants, Kantinen, Schulen, Krankenhäuser, Catering‐Unternehmen, Fahrzeuge, installierte oder mobile Stände) abgibt.

Leeren

Für die Kennzeichnung von Lebensmitteln bei der losen Abgabe gibt es diverse Vorschriften, die zu erfüllen sind, um strenge Ahndungen zu umgehen. Was muss gekennzeichnet werden, wie muss gekennzeichnet werden, wie kann ich für den Gast verständlich und für den Unternehmer mit wenig Aufwand kennzeichnen? Diese Punkte werden besprochen und verständlich erklärt.

Dauer:

15.00 – 16.30 Uhr – Online

Preis:

Mitglied: 55,00 €; Nicht-Mitglied: 49,50 €

 

Details

  • Referent: René Daniels
  • Veranstalter: Verband der Köche Deutschlands e.V.

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