Anträge auf Satzungsänderung
an die Mitgliederversammlung des Verbands der Köche Deutschlands e. V.
Es wurden zwei Anträge zur Änderung der aktuellen VKD-Satzung eingereicht, über die Verbandsmitglieder bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 2. Juni 2025 abstimmen können.
Hier können beide Anträge in Gegenüberstellung mit der aktuellen Satzung im Wortlaut nachgelesen werden.
Beileger der KÜCHE-Ausgabe 04/2025
Antrag A
Antragsteller: Gesamtvorstand des VKD
Vor fünf Jahren hat der Gesamtvorstand des VKD einstimmig beantragt, die Struktur des Verbands kritisch zu prüfen und beschlossen, einen Antrag auf Satzungsänderung zu stellen.
Warum sollte die Satzung geändert werden?
- Das Ehrenamt wird immer anspruchsvoller und aufwändiger. In vielen Vereinen fehlt es an Zeit und verbindlicher Unterstützung, um die Erwartungen von Mitgliedern und externen Gruppen zu erfüllen.
- Wichtige strategische Entscheidungen dürfen nicht auf der Strecke bleiben, sie müssen schnell und ohne interne Verzögerungen getroffen werden.
- Zeitraubende Diskussionen zwischen den Gremien verzögern die Prozesse und sind nicht zielführend.
Was verbessert sich mit unserem Vorschlag?
- Die Verbandsarbeit wird mit dem Aufsichtsratsprinzip und einer klaren Arbeitsteilung deutlich professioneller und effizienter.
- Das Ehrenamt (Aufsichtsrat) gibt die Richtung vor und das Hauptamt (neu = Vorstand) übernimmt das Tagesgeschäft.
- Repräsentative Aufgaben und zentrale Themen wie die Entscheidung über den Haushalt und die Festlegung von Grundsätzen bleiben in den Händen der Mitglieder, vertreten durch den Aufsichtsrat.
- Die operativen Verpflichtungen, die rechtliche Zuständigkeit und – wichtig – die Haftung sind für den hauptamtlichen Vorstand klar geregelt.
Wie wird die neue Struktur des VKD aussehen?
Die künftigen Organe des Verbands sind neu definiert: Mitgliederversammlung, Aufsichtsrat (Ehrenamt) und Vorstand (Hauptamt).
- Die VKD-Mitglieder wählen die ehrenamtlichen Vorsitzenden der Landesverbände (aktuell neun Personen).
- Die Vorsitzenden dieser Landesverbände bilden den Aufsichtsrat im Ehrenamt, der mit bis zu vier Personen ergänzt werden kann.
- Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden sowie zwei Stellvertreter.
- Der Aufsichtsrat bestellt den hauptamtlichen Vorstand, der aus einer, in der Regel zwei Personen besteht und die Geschäftsstelle leitet.
Damit unser VKD eine wichtige Größe in der Branche bleibt, brauchen wir kompetente Posten-Chefs an den zentralen Stellen. Ein starker, demokratisch gewählter Aufsichtsrat aus den Reihen der Mitglieder und eine professionelle operative Führung sind aus unserer Sicht das beste Mise-en-Place für die Zukunft.
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Antrag B
Antragsteller:
Max Heim, Mitglied seit 1984, ehemaliger Vorsitzender LV Bayern
Karl Haaf, Mitglied seit 1976, ehemaliger Vizepräsident Süd
Johann Grassmugg, Mitglied seit 1983, ehemaliger Vizepräsident Nord
Vorerwägungen:
Auf der Mitgliederversammlung soll eine Satzungsänderung beschlossen werden, die weitreichende Änderungen bei den Organen des Verbandes der Köche Deutschlands e. V. vorsieht. Die angestrebte Reform soll eine Trennung von Hauptamt und Ehrenamt ermöglichen. Diese bedeutet aber auch ein Aufblähen der Führung des Verbandes, (9 Landesverbandsvorsitzende, 4 weitere Mitglieder des Aufsichtsrates und 2 hauptamtliche Vorstände = 15 Mitglieder sind angedacht) und den damit verbundenen Kosten. Bis auf zwei Personen ist der Einsatz als ehrenamtliches Gremium geplant, trotzdem werden enorme Kosten für Anreise, Verpflegung und Aufwandsentschädigung usw. bei den Sitzungen entstehen. Auch ob hierbei eine effiziente Zusammenarbeit bei 15 verschiedenen Meinungen gewährleistet sein wird, ist fraglich.
Ein weiterer Punkt ist, wo bleibt der Wille der Mitglieder? Im Änderungsvorschlag A haben sie nur die Möglichkeit, den Landesverbandsvorsitzenden zu wählen, der dann im Aufsichtsrat sitzt, aber nur beratende und kontrollierende Funktion hat. Präsident und Vizepräsidenten gibt es nicht mehr.
Und die Beitragsordnung würde künftig vom Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen werden und nicht mehr von der Mitgliederversammlung.Aus diesen Gründen und zur Kosteneinsparung haben wir uns entschlossen, einen Antrag zur Satzungsänderung zu stellen. Weitere Änderungen im Wortlaut sind im Änderungsvorschlag enthalten.
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird das generische Maskulin anstatt männlich, weiblich, divers (m/w/d), verwendet. Alle Personenbezeichnungen gelten somit für alle Ge- schlechter.
Beschlussantrag:
Die außerordentliche Mitgliederversammlung möge beschließen:
- Das Präsidium besteht künftig aus dem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten, die, unabhängig von der Region, von allen Mitgliedern gewählt werden.
- Die Vorstandschaft besteht aus je einem Mitglied aus den vier Regionen (ehemals Blöcken), die von den jeweiligen Landesverbänden neben ihrem Landesverbandsvorsitzenden gewählt werden.
- Weitere Wortlautänderungen bei verschiedenen Paragrafen.
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