Für die ordentliche Mitgliederversammlung (MV) am 27. September 2025 steht ein gemeinsamer Antrag auf Satzungsänderung zur Abstimmung. Mehr zu Hintergrund und Inhalt.
„Ein wichtiger und richtiger Schritt für den VKD“

„Nach dem Abbruch der außerordentlichen Mitgliederversammlung nutzten der VKD-Gesamtvorstand als Antragsteller von Satzungsantrag A und die Initiatoren von Antrag B die Gelegenheit für ein Gespräch. Beide Anträge waren in weiten Teilen ähnlich, wenn nicht sogar identisch. Unterschiede gab es in einigen grundsätzlichen, strukturellen Punkten. Antrag A stellte die strategische Neuausrichtung des VKD in den Mittelpunkt – mit modernen Wahlprozessen und einer neuen Verbandsstruktur aus Aufsichtsrat und hauptamtlichem Vorstand. Antrag B wollte die föderale Beteiligung und die demokratische Tradition stärken und die bestehende ehrenamtliche Struktur mit Präsidium und Gesamtvorstand erhalten.
In einem kurzfristig anberaumten Online-Termin wurde schnell klar: Beide Seiten verfolgen jeweils wichtige Ziele. Effiziente Strukturen und professionelles Management sind ebenso nötig wie ehrenamtliches Engagement und basisdemokratische Entscheidungen. Auf dieser Grundlage konnte ein gemeinsamer Konsens erarbeitet werden, der in weiteren Gesprächen konkretisiert wurde.
Der nun vorliegende gemeinsame Satzungsänderungsantrag vereint beide Ansätze: eine klare Aufteilung der Verantwortung zwischen Haupt- und Ehrenamt und die demokratische Wahl eines Präsidenten und drei Vizepräsidenten durch die Mitglieder. Antragsteller sind der VKD-Gesamtvorstand sowie Karl Haaf und Johann Grassmugg, die dem Vorschlag – mehrheitlich im Namen der Antragsteller B – zugestimmt haben.
Kern des Modells ist ein ehrenamtlicher Präsidialrat bestehend aus den Landesverbandsvorsitzenden mit einem basisdemokratisch gewählten Präsidenten und drei Vizepräsidenten. Die laufenden Geschäfte des Verbands werden von einer hauptamtlichen Geschäftsführung geführt. Das ermöglicht Entlastung und Fokus auf das Wesentliche einerseits – und mehr Professionalität andererseits. Ein wichtiger und richtiger Schritt für den VKD, um aktuelle und künftige Herausforderungen entschlossen anzugehen.“
– Statement von VKD-Vizepräsident Christian Türnich
Das Wichtigste auf einen Blick
Antragsteller: Gesamtvorstand des VKD gemeinsam mit Karl Haaf und Johann Grassmugg
DOWNLOAD Antrag auf Satzungsänderung
Zu den Organen des VKD gehören neben der Mitgliederversammlung der ehrenamtliche Präsidialrat und die hauptamtliche Geschäftsführung.
Der Präsidialrat setzt sich zusammen aus:
- den neun Landesverbandsvorsitzenden
- bis zu vier weiteren Mitgliedern, die von den Landesverbandsvorsitzenden in den Präsidialrat berufen werden können. Dabei kann es sich um ordentliche oder außerordentliche Mitglieder sowie um externe Fachpersonen handeln. Diese sollen insbesondere zur Vernetzung und strategischen Weiterentwicklung des Verbandes beitragen.
- Aus diesem Kreis wählen die Mitglieder des Verbandes den Präsidenten und die drei Vizepräsidenten.
- Die Gesamtzahl der Mitglieder des Präsidialrates ist auf maximal 13 begrenzt.
Wer wird wie gewählt?
- Im Rahmen der Frühjahrstagungen wählen die VKD-Mitglieder ihren jeweiligen Landesverbandsvorsitzenden. Diese sind automatisch Mitglieder des Präsidialrats, der durch vier weitere „Externe“ ergänzt werden kann.
- Im Frühjahr – nach den Wahlen in den Landesverbänden und vor der Mitgliederversammlung – schlagen die Mitglieder des Präsidialrates schriftlich vor, wer für das Amt des Präsidenten oder der Vizepräsidenten kandidieren möchte. Die Kandidaten müssen aus dem Kreis der 13 Personen stammen, die zu diesem Zeitpunkt im Präsidialrat sind.
- In einer Online-Wahl wählen alle VKD-Mitglieder aus den Kandidaten Präsident und Vizepräsidenten für eine Amtszeit von vier Jahren.
Wer darf kandidieren?
- Präsident: Jedes ordentliche Mitglied im Präsidialrat
- Vizepräsident: Jedes Mitglied im Präsidialrat
Hinweis
Wahlberechtigte Mitglieder können am 27. September im Rahmen der MV online über die Änderung abstimmen. Eine Briefwahl ist für eine Satzungsänderung nicht möglich. Warum? Das könnt ihr hier nachlesen. Die VKD-Satzung ist unser rechtlicher Rahmen und öffentlich einsehbar unter www.vkd.com/mitgliedschaft/satzung. Bei Fragen oder Unklarheiten wendet euch bitte an die Geschäftsstelle oder ein Mitglied des Gesamtvorstands – wir erklären euch gerne, was möglich ist und was nicht.
Alle Infos zur 22. ordentlichen Mitgliederversammlung