Mitglied werden

Der Verband hat ordentliche, außerordentliche sowie Gast- und Ehrenmitglieder.

  1. Mitglied kann jeder Angehörige des Kochberufs werden, der eine ordnungsgemäße Ausbildung nachweisen kann, ebenso jemand, der sich in der Ausbildung zum Koch befindet. Hierzu gehört auch jeder, der sich beruflich mit der Verpflegung von Personen beschäftigt, z.B. Patissiers, Konditoren, Metzger, Bäcker, Systemgastronomen, Diätassistenten usw.
  2. Personen, die eine fünfjährige Tätigkeit in dem Beruf des Kochs oder der Köchin nachweisen, können ebenfalls ordentliches Mitglied im Verband der Köche Deutschlands e.V. werden.
  3. Außerordentliche oder Gastmitglieder können Unternehmen oder Personen werden, die gemeinsame Interessen mit dem Verband haben und gewillt sind, die Verbandsarbeit zu fördern. Bei Berufung in die Fachausschüsse haben sie Stimmrecht, können aber dort nicht den Vorsitz übernehmen. Sie haben kein Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen.
  4. Persönlichkeiten, die sich um den Kochberuf, die Kochkunst oder den Verband besondere Verdienste erworben haben, können durch Vorstandsbeschluss zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder sind in gleicher Weise stimmberechtigt wie ordentliche Mitglieder.
  5. Alle Mitglieder des Verbandes der Köche Deutschlands e.V. sind automatisch Mitglied im Weltbund der Kochverbände.

Ein Antrag auf Mitgliedschaft muss schriftlich bei der VKD-Geschäftsstelle eingereicht werden.

Antragsformular

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