Küchenmeister/in
Die Küchenmeisterin/der Küchenmeister ist die Fach- und Führungskraft für die Planung, Herstellung und Vermarktung gastronomischer Produkte und Dienstleistungen. Mit diesem hochqualifizierten Abschluss steht eine Führungsposition in der Hotellerie, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung offen.
Voraussetzungen um mit der Weiterbildung zur/zum Küchenmeister/in zu beginnen:
- abgeschlossene Ausbildung als Köchin/Koch und mindestens einjährige Berufspraxis
- oder eine zweijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und mindestens zweijährige Berufspraxis
- oder mindestens vierjährige Berufspraxis
Die Prüfung zur/zum Küchenmeister/in ist unterteilt in:
Grundlegende Qualifikationen
- Aspekte der Volks- und Betriebswirtschaft, Recht, Steuern
- Unternehmensführung, Controlling, Rechnungswesen
- Personalwirtschaft, Informationsmanagement, Kommunikation
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Mitarbeiter führen und Abläufe planen, durchführen und kontrollieren
- Produkte beschaffen und pflegen, Speisetechnologie und ernährungswissenschaftliche Kenntnisse anwenden, Gäste beraten und Produkte vermarkten
Praktische Abschlussprüfung
Um die Ausbildung zur/zum Küchenmeister/in absolvieren zu können, sind mehrere Jahre Berufserfahrung unerlässlich, "meisterliches Kochen" ist Bedingung.
Die Prüfung wird vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt.







