Fachwirt/in im Gastgewerbe

Der Abschluss Fachwirt/in im Gastgewerbe (IHK) wurde vom Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) eingeführt, um einen anerkannten betriebswirtschaftlichen Fortbildungsabschluss in der Gastronomie anbieten zu können. Die Absolventen übernehmen als kaufmännische Führungskräfte in der mittleren Ebene Aufgaben in Hotel- und Gaststättenbetrieben, in der Systemgastronomie, der Gemeinschaftsverpflegung oder im Catering.

Vorraussetzungen:
Abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf und mindestens einjährige Berufspraxis oder abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten zweijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf und mindestens dreijährige Berufspraxis oder abgeschlossene Ausbildung in einem anderen anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf und mindestens dreijährige Berufspraxis oder mindestens fünfjährige Berufspraxis. Sämtliche Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu kaufmännischen Tätigkeiten mit Branchenbezug aufweisen. Die Prüfung wird vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt.